AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT WIDERRUFSRECHT UND KUNDEN-INFORMATIONEN – VENEKO GmbH
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Vertragsschluss zwischen der VENEKO und dem Kunden
3. Vertragsgegenstand
4. Produkte, Leistungen, Verfügbarkeit, Änderungsbefugnis
5. Einrichtung eines Benutzerkontos und Anmeldung im Kundenportal / Nutzung des Kundenportals
6. Laufzeit und Kündigung
7. Vollmacht
8. Vergütung / Preise / Preisänderung
9. Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Verzug
10. Vertragsgestaltung und Speicherung
11. Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten des Kunden
12. Haftung und Schadenersatz
13. Kundenservice / Informationen für Verbraucher nach dem VSBG und der VO (EU) 524/2013
14. Datenschutz
15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
16. Rechtsordnung und Gerichtsstand
17. Widerrufsrecht
18. Muster-Widerrufsformular
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle zwischen dem Kunden und der VENEKO GmbH, Chausseestraße 131 B, 10115 Berlin, Tel: +49 (0) 30 220124590, Fax: +49 (0) 30 220124599, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Hirt, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 160414 B, nachfolgend “VENEKO” genannt, geschlossenen Verträge über Dienstleistungen der VENEKO in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen Fassung.
Das Angebot und die damit verbundenen Leistungen der VENEKO richten sich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB) mit Sitz (Geschäftssitz oder Wohnsitz) in der Bundesrepublik Deutschland.
Die VENEKO bietet ihre Leistungen ausschließlich juristischen Personen an oder natürlichen Personen, die volljährig und vollständig geschäftsfähig sind.
In diesen AGB wird die Formulierung „Kunde“ für den/die Kunden/Kundin, d.h. den/die Vertragspartner/in verwendet. Die VENEKO und der Kunde werden gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn VENEKO stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn die VENEKO in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss zwischen der VENEKO und dem Kunden
Die Darstellung der Leistungen und Dienste auf den Angebotsseiten der VENEKO oder in anderen Medien der VENEKO stellen kein bindendes Angebot dar. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben seinerseits ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Verträge mit dem Kunden kommen über die VENEKO-Website wie folgt zustande.
Der Bestellvorgang bis zum Vertragsschluss für die Produkte Versorger-Prüfung, Experten-Service und Experten-Service-Premium umfasst folgende Schritte:
1. Auswahl des Angebots durch den Kunden
2. Eingabe der Daten des Kunden (Name und Kontaktdaten)
3. Überprüfung mit möglicher Änderung der eingegebenen Daten und Angabe der Zahlungsmethode, sowie Bestätigung dieser AGB und der Datenschutzerklärung (https://veneko.de/datenschutz/)
4. Absenden des Auftrags (verbindliches Vertragsangebot) durch den Button „Jetzt kostenpflichtig beauftragen“ oder „Jetzt beauftragen“.
5. Zusendung der Auftragsbestätigung mit einem Registrierungslink und Log-in-Daten zum Kundenportal per E-Mail seitens VENEKO (siehe dazu Ziffer 5 dieser AGB).
6. Antragsannahme seitens VENEKO mittels Anmeldung und Verifizierung des Kunden im Kundenportal (verbindliche Vertragsannahme). Die Verifizierung erfolgt mittels Erstellung einer Lieferstelle (Angabe der Zähleradresse) durch den Kunden und mittels Zustimmung sowie der Unterzeichnung und dem Upload, der zur Durchsetzung von Rückforderungen notwendigen Vollmacht und Abtretungserklärung.
3. Vertragsgegenstand
VENEKO unterstützt den Kunden als Unternehmer oder Verbraucher durch die Bereitstellung von Energiemarkt üblichen Informationen sowie die Verwaltung, Verhandlung und Optimierung und den Neuabschluss von Energieverträgen und durch Rechnungsprüfung im Auftrag und für den Kunden. Im Einzelnen ergeben sich die einzelnen Leistungen aus der folgenden Ziffer 3 und der jeweiligen Produktbeschreibung auf den Angebotsseiten, aus denen der Kunde das vom ihm gewünschte Produkt auswählt. Der Kunde muss hierfür ein Benutzerkonto anlegen (Ziffer 5 der AGB).
4. Produkte, Leistungen, Verfügbarkeit, Änderungsbefugnis
VENEKO bietet verschiedene Serviceprodukte, aus denen der Kunde auswählen kann:
a) Leistungen im Produkt „Versorger-Prüfung“
Auf der Grundlage eines entsprechenden Auftrags des Kunden übernimmt die VENEKO einmalig für die vom Kunden übermittelten Energieverbrauchsrechnungen des Kunden (Strom und Erdgas), die zum Zeitpunkt der Beauftragung und Übermittlung an VENEKO nicht älter als drei Jahre sind, die Prüfung der Richtigkeit sowie die Prüfung auf mögliche unverjährte Rückerstattungsansprüche des Kunden – z.B. wg. falscher Abrechnung von energiebezogenen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelten. Grundversorgungstarife und sogenannte RLM-Tarife (Registrierende Leistungsmessung) sowie Pakettarife sind von der Prüfung ausgeschlossen.
Der Kunde erhält das Prüfungsergebnis in der Regel innerhalb von 72 Stunden (werktags). Der Kunde erhält hierbei einen detaillierten Prüfungsbericht in Textform, der ihm seine Rückerstattungsmöglichkeiten darstellt und erläutert.
Die außergerichtliche oder ggf. gerichtliche Durchsetzung eventueller Rückerstattungsansprüche wird auf Grundlage einer gesondert vom Kunden erklärten Forderungsabtretung von der VENEKO für den Kunden übernommen.
Bei der Versorger-Prüfung handelt es sich um eine einmalige Leistung ohne eine Vertragslaufzeit.
b) Leistungen im Produkt „Experten-Service“
Mit der Beauftragung des Experten-Service Produktes wird die VENEKO vom Kunden empfangsbevollmächtigt für alle abrechnungsrelevanten Unterlagen des gegenwärtigen Anbieters/Energieversorgers des Kunden. Hierbei werden alle eingehenden Unterlagen von VENEKO digitalisiert und dem Kunden über den Zugang zu einem digitalen Postfach zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden alle relevanten Schreiben auf Rechtmäßigkeit und Erstattungsmöglichkeiten geprüft.
Der Kunde wird von VENEKO im Laufe der Vertragslaufzeit über möglicherweise entstandene Rückerstattungsansprüche gegenüber seinem Anbieter informiert. Die außergerichtliche oder ggf. gerichtliche Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche wird im Rahmen einer gesondert vom Kunden erklärten Forderungsabtretung von der VENEKO übernommen.
Die Laufzeit des Produktes „Experten-Service“ richtet sich nach Ziffer 6 dieser AGB.
c) Leistungen im Produkt „Experten-Service-Premium“
(1) Im Rahmen des Produktes „Experten-Service-Premium“ verwaltet VENEKO alle Energielieferverträge für den Strom- und Gasbezug des Kunden und versucht dabei die Energiekosten des Kunden zu senken. Zu den Diensten der VENEKO für den Kunden im Rahmen dieses Produkts zählen die Ausschreibung, die Verhandlung und der Abschluss neuer sowie die Kündigung bestehender Energielieferverträge für Strom und Gas im Auftrag und im Namen des Kunden. Hierzu ermittelt die VENEKO die Energieverbräuche (Strom und/oder Gas) anhand der vom Kunden übermittelten Abrechnungen und/oder anhand der beim Kunden persönlich oder bei dessen derzeitigem Versorger erhobenen Daten sowie die nächstmöglichen Wechseltermine. Auf der Grundlage dieser Daten schreibt VENEKO den Bedarf des Kunden gebündelt mit dem Bedarf anderer Kunden aus, mit dem Ziel durch die Bündelung der Energienachfragen der Kunden günstigere Bezugskonditionen mit den Energieversorgern zu verhandeln. Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen führt VENEKO für den Kunden den Wechsel zu dem neuen Energieversorger durch. Zur Durchführung eines Versorgerwechsels werden von VENEKO bestehende Energieversorgungsverträge des Kunden gekündigt und neue Verträge im Namen des Kunden abgeschlossen. Diesen Vorgang kann der Kunde über das VENEKO Kundenportal mitverfolgen. Zum Ende der jeweils ersten Laufzeit des durch die VENEKO im Namen und für den Kunden abgeschlossenen Energieversorgungsvertrages prüft die VENEKO erneut die Optimierungsmöglichkeiten und schließt ggf. und soweit möglich neue Energielieferverträge für den Kunden ab.
(2) Die VENEKO bemüht sich, die Leistungen im Rahmen des Experten-Service-Premium Produktes, auch im Rahmen des VENEKO-Kundenportals, immer wieder zu verbessern und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Die VENEKO behält sich deshalb Änderungen vor zur Anpassung des Kundenportals an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung oder Verbesserung der Leistungen, auch zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit, sowie sonstige Änderungen an den Inhalten der Experten-Service-Premium Leistungen vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung oder zur programmtechnischen Optimierung erforderlich sind.
(3) Die VENEKO strebt für das Produkt „Experten-Service Premium“ eine durchschnittliche Verfügbarkeit des VENEKO-Kundenportals von 98 % pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit des Kundenportals am Übergabepunkt des dahinter liegenden Datenbanksystems zum Internet. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:
Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %.
Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von der VENEKO nicht beeinflussbaren Störungen des Internet oder auf sonstigen von der VENEKO nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen außer Betracht. Dasselbe gilt für Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Kundenportal und zugrunde liegenden Systemen, die zwischen 3.00 Uhr und 7.30 Uhr morgens durchführt werden.
(4) Das Produkt Experten-Service-Premium schließt weiterhin die Dienstleistung „Experten-Service“ (Ziffer 3, b) im Rahmen der Laufzeit des Produktes „Experten Service Premium“ mit ein.
d) Leistungen im Produkt „Experten-Service-PremiumGreen“
(1) Im Rahmen des Produktes „Experten-Service-PremiumGreen“ verwaltet VENEKO alle Energielieferverträge für den Ökostrom- und den Erdgasbezug des Kunden und versucht dabei die Energiekosten des Kunden zu senken. Eine noch bestehende konventionelle Strombelieferung des Kunden wird dabei zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf Ökostrombezug umgestellt. Zu den Diensten der VENEKO für den Kunden im Rahmen dieses Produkts zählen die Ausschreibung, die Verhandlung und der Abschluss neuer sowie die Kündigung bestehender Energielieferverträge für Ökostrom und Erdgas im Auftrag und im Namen des Kunden.
(2) Die Ökotarife werden durch einen Herkunftsnachweis des Umweltbundesamtes zertifiziert. VENEKO beschafft diese sogenannte Ökozertifizierung für den jeweiligen Strombezug des Kunden. Die Ökozertifizierung wird ohne Aufschläge an den Kunden weitergeleitet und ist im VENEKO-Kundenportal einsehbar.
(3) VENEKO übernimmt dabei keine Gewährleistung für eine 100-prozentige regenerative Energiemengenbilanz, da der prognostische Wert von dem reellen Energieverbrauchswert des Kunden abweichen kann und dieser ggf. durch „graue Energie“ kompensiert werden muss.
(4) Das Produkt „Experten-Service-PremiumGreen“ schließt weiterhin die Dienstleistung „Experten-Service-Premium“ (Ziffer 3, c) im Hinblick auf die Laufzeit und den Leistungsumfang mit ein.
e)  Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben zu den Dienstleistungen der VENEKO finden sich in den Leistungsbeschreibungen auf der Website der VENEKO (https://veneko.de/). Die Laufzeit folgt aus Ziffer 6 dieser AGB.
f) Hinweis
Die VENEKO ist selbst nicht Anbieter von Strom- oder Gaslieferungen. Sie ist auch nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfe eines Versorgungsdienstleisters und auch nicht Partei des Energielieferungsvertrages zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Kunden. Ein Energieversorgungsvertrag zur Belieferung des Kunden kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen zustande. Ausschließlich das Energieversorgungsunternehmen entscheidet über die Annahme eines von VENEKO für und im Namen des Kunden gemachten Angebots zum Abschluss eines Vertrages.
5. Einrichtung eines Benutzerkontos und Anmeldung im Kundenportal / Nutzung des Kundenportals
(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der VENEKO ist die Einrichtung eines Benutzerkontos seitens des Kunden. Mit der Auftragsbestätigung (siehe Ziffer 2 dieser AGB) erhält der Kunde einen Registrierungslink. Durch Anklicken dieses Links kann der Kunde seine Registrierung vornehmen und ein Benutzerkonto anlegen, das ihm die Nutzung des VENEKO Kundenportals im vom Kunden beauftragten Umfang ermöglicht. Um ein Benutzerkonto anzulegen, sind alle Pflichtfelder in dem über den Registrierungslink zugänglichen Anmeldeformular vollständig und korrekt auszufüllen.
(2) Über das Benutzerkonto kann der Kunde sodann den Vertragsinhalt:
1. Im Falle der Versorger-Prüfung dahingehend konkretisieren, dass er die zu prüfenden Rechnungen bestimmt, indem er sie in seinen Nutzerbereich hochlädt und dadurch an die VENEKO übermittelt.
2. Im Falle des Experten-Service dahingehend konkretisieren, dass er alle aktuellen Unterlagen gemäß deren Attributen (Rechnung, Preiserhöhung, sonstige Schreiben) in den jeweiligen Bereich hochlädt.
3. Im Falle des Experten-Service-Premium dahingehend konkretisieren, dass er die zu betreuenden Energielieferverträge/Energielieferstellen definiert, indem er die zugehörigen Zählernummern in seinem Nutzerbereich angibt und zugehörige Dokumente hochlädt.
(3) Es darf nur ein Benutzerkonto pro Kunde angelegt bzw. geführt werden. Dem Kunden ist es untersagt, ein Benutzerkonto unter einer anderen als seiner wahren Identität anzulegen und die Leistungen der VENEKO zu nutzen, insbesondere unter einer anderen als seiner wahren Identität Verträge mit den Anbietern von Strom- und Gaslieferungen abzuschließen oder anzubahnen. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.
(4) Nach der Einrichtung eines Benutzerkontos kann sich der Kunde mit seiner angegebenen E-Mail-Adresse und dem bei der Registrierung gewählten Passwort im Kundenportal anmelden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Zugangspasswort geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Bei Verlust oder der unbeabsichtigten Offenlegung des Passworts, und bei Kenntnis eines Missbrauchs des Passworts verpflichtet sich der Kunde, VENEKO unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle eines Missbrauchs ist VENEKO berechtigt, den Zugang zu dem Kundenportal so lange zu sperren bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
(5) Ferner behält sich VENEKO das Recht vor, den Zugang zum Benutzerkonto zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch den Kunden eingesetzte Technologien die Funktionalität oder Sicherheit des VENEKO-Portals beeinträchtigen oder Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde das Benutzerkonto in anderer Form zum Schaden von VENEKO oder Dritter missbraucht. VENEKO wird den Kunden vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr im Verzuge.
6. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und Kündigung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Serviceprodukt:
(1) Laufzeit Experten-Service
Experten-Service Verträge gelten zeitlich unbefristet und können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.
VENEKO ist darüber hinaus berechtigt den Vertrag nach vorheriger Androhung außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde trotz wiederholter Aufforderung eine Übersendung von Informationen und Schreiben (z.b. Abtretungserklärung, Bevollmächtigung, Zählernummer, Abrechnungen, Preiserhöhungsschreiben etc.) nach Ziffer 5, die VENEKO für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt, nicht vornimmt.
(2)  Laufzeit Experten-Service-Premium:
a) Laufzeit Verträge mit Unternehmern:
Experten-Service-Premium Verträge zwischen Unternehmern gemäß § 14 BGB und der VENEKO haben eine feste Laufzeit von drei (3) Jahren ab dem Vertragsschluss. Nach dem Ende dieser Laufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um ein (1) weiteres Jahr, sofern es nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform (z. B. postalisch, per Fax oder E-Mail) gekündigt wird.
b) Laufzeit Verträge mit Verbrauchern
Experten-Service-Premium Verträge von Verbrauchern gemäß § 13 BGB mit der VENEKO haben eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Nach dem Ende dieser Laufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um ein (1) weiteres Jahr, sofern es nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform (z. B. postalisch, per Fax oder E-Mail) gekündigt wird.
c) Sonderkündigungsrecht bei Pflichtverletzungen
VENEKO ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde eine der folgenden schwerwiegenden Pflichtverletzungen begeht:
– Keine Übersendung von relevanten Informationen und Schreiben (z.b. Abtretungserklärung, Bevollmächtigung, Zählernummer, Abrechnungen, Preiserhöhungsschreiben etc.) trotz wiederholter Aufforderung, soweit VENEKO diese für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt
– Eigens gewillter Vertragsschluss mit einem Marktpartner der VENEKO, einem Energieversorger oder einem von der VENEKO vermittelten Versorger. Hierzu zählen auch jegliche Nebenabreden.
In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Verwaltungsgebühren für die ursprünglich verbleibende Restlaufzeit des Vertrages, abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung an VENEKO zu zahlen.
(3) Für Verträge sowohl mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern gilt im Übrigen sowohl im Produkt „Experten-Service“ als auch im Produkt „Experten-Service Premium“ und „Experten-Service-PremiumGreen“:
Der Vertragsmonat beginnt jeweils an dem Tag des Monats, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Das Vertragsjahr beginnt jeweils an dem Tag des Jahres, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Mit vollständiger Beendigung eines Experten-Service-Premium oder Experten-Service Vertrages ist VENEKO berechtigt, das Benutzerkonto nach Ablauf von vier Wochen seit Vertragsbeendigung zu löschen. Hierbei werden sämtliche dort gespeicherten Daten gelöscht, sofern sie nicht aufgrund von gesonderten gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften über das Vertragsende hinaus aufbewahrt werden müssen. Weitere Hinweise zu den Aufbewahrungsfristen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (https://veneko.de/datenschutz/). Der ehemalige Kunde wird nicht über den Zeitpunkt der Löschung benachrichtigt. Es obliegt dem Kunden, seine Daten rechtzeitig zu sichern. Das Recht jeder Vertragspartei auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
7. Vollmacht
(1) Zum Zweck der ordnungsgemäßen Erbringung der geschuldeten vertraglichen Leistung(en) im Rahmen der Produkte „Experten-Service-Premium“ und „Experten-Service“ erteilt der Kunde der VENEKO, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Vollmacht zur Abgabe und zum Vollzug der hierfür jeweils notwendigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen und Handlungen in seinem Namen. Hierzu gehört die zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderliche Kommunikation mit dem Anbieter/Netzstellenbetreiber/Energieversorger und mit der Bundesnetzagentur sowie die Abfrage der zur Erbringung der geschuldeten Leistung benötigten Vertrags- und Verbrauchsdaten, wie insbesondere Verbrauchsmenge, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preise, Rechnungen sowie weitere vom Anbieter an den Kunden versendete Schreiben (beispielsweise: Preiserhöhungsschreiben). Weiterhin wird die Vollmacht nur im Rahmen der Beauftragung des Experten-Service-Premium Produktes insbesondere auf den Widerruf und die Kündigung oder die Änderung bestehender Versorgungsverträge sowie den Abschluss neuer Versorgungsverträge erweitert.
(2) Des Weiteren bevollmächtigt der Kunde VENEKO mit der Erteilung von Untervollmachten an Anbieter und Erfüllungsgehilfen, soweit dies im Rahmen von Anbieterwechseln erforderlich ist.
(3) Der Kunde wird der VENEKO die jeweilige Vollmacht in Form eines gesonderten elektronischen Vollmachtsdokuments bestätigen. Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, wird der Kunde der VENEKO diese Vollmacht auch in Form einer von ihm eigenhändig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bestätigen.
8. Vergütung / Preise / Preisänderung
a) Die auf der VENEKO Website angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Das bei Vertragsschluss geltende Preisblatt (https://mein.veneko.de/preisliste.pdf) wird Vertragsbestandteil.
b) Das Experten-Service Produkt ist grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen, 25 % der Gesamtsumme an. Die in diesem Falle notwendige Abtretungserklärung wird gesondert im Beauftragungsprozess geregelt und wird mit Unterzeichnung und/oder Zustimmung zum Vertragsbestandteil dieser AGB. Für den Kunden fallen keine laufenden Kosten an. Weiterhin übernimmt die VENEKO im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung alle Gerichts- und Anwaltskosten.
c) Im Falle des Produkts „Experten-Service-Premium“ und „Experten-Service-PremiumGreen“ gilt zusätzlich:
(1) Der Kunde zahlt an die VENEKO eine monatliche Vergütung, die sich nach der Anzahl der in den Vertrag einbezogenen Energielieferstellen (Zähler) und dem jährlichen Energieverbrauch des Kunden bemisst. Die Einzelheiten zur Höhe der Vergütung sind auf der Website der VENEKO im Preisblatt (https://mein.veneko.de/preisliste.pdf) angegeben. Der Energieverbrauch pro Jahr wird anhand der vom Kunden oder bisherigen Energieversorger übermittelten Verbrauchsunterlagen ermittelt.
(2) Mit Abschluss des Vertrages über den „Experten-Service-Premium“ oder „Experten-Service-PremiumGreen“ und für jede weitere Energielieferstelle ab der zweiten von dem Kunden in den Vertrag einbezogenen Energielieferstelle fällt jedenfalls die monatliche Verwaltungsgebühr des Tarifs 1 an. Nachdem der Kunde in seinem Benutzerkonto die Energielieferstelle(n) hinterlegt hat und VENEKO den Jahresverbrauch pro Zähler anhand der übermittelten Vertragsunterlagen für die hinterlegte(n) Energielieferstelle(n) ermittelt hat, teilt VENEKO dem Kunden die daraus rechnerisch resultierende tatsächlich anfallende monatliche Verwaltungsgebühr mit, die rückwirkend ab Vertragsschluss bzw. dem Zeitpunkt der Hinzufügung der Energielieferstelle gilt.
(3) Die erstmalige Abrechnung erfolgt zum Ende des auf den Monat des Vertragsabschlusses folgenden Monats. Danach erfolgt die Abrechnung im monatlichen Turnus.
(4) Sofern nach Vertragsschluss die Leistungen im Rahmen des Experten-Service-Premium oder Experten-Service-PremiumGreenum wesentliche zusätzliche Inhalte erweitert wird, ist die VENEKO berechtigt, die Vergütung entsprechend der Erweiterung zu erhöhen. Unerhebliche Erweiterungen bleiben außer Betracht. Die erhöhte Vergütung kann für den auf den Zeitpunkt der Erweiterung folgenden Verlängerungszeitraum verlangt werden (siehe Ziffer 6.) verlangt werden. Sie wird in einem der turnusmäßigen Rechnung beigefügten Schreiben begründet. Der Kunde ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Experten-Service-Premium oder Experten-Service-PremiumGreen Vertrag zum Ende der laufen Vertragslaufzeit kündigen; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen (Sonderkündigungsrecht).
(5) Unbeschadet des vorherigen Absatzes (Ziffer 8 c) (4) ) ist die VENEKO berechtigt, die Vergütung für das Experten-Service-Premium oder Experten-Service-PremiumGreen Produkt mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur für das VENEKO Kundenportal oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben. Der Kunde ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Experten-Service-Premium oder Experten-Service-PremiumGreen Vertrag zum Ende des Monats, ab dem die Erhöhung wirksam wird, zu kündigen; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen (Sonderkündigungsrecht).
(6) Das Experten-Service-Premium und das Experten-Service-PremiumGreen Produkt beinhalten auch alle Leistungen des Experten-Services. Dementsprechend werden im Falle der erfolgreichen Durchsetzung auch hier, 25 % der gesamten Rückforderungssumme (Ziffer 8, b) einbehalten. Die in diesem Falle notwendige Abtretungserklärung wird gesondert im Beauftragungsprozess geregelt und wird mit Unterzeichnung und/oder Zustimmung zum Vertragsbestandteil dieser AGB. Weiterhin übernimmt die VENEKO im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung alle Gerichts- und Anwaltskosten.
9. Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Verzug
(1) Rechnungen von VENEKO sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die Zahlung für das Produkt „Experten-Service-Premium“ erfolgt ausschließlich im Sepa-Lastschriftverfahren. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten.
(3) Für das Produkt „Versorger-Prüfung“ erfolgt die Zahlung wahlweise per Überweisung, über Pay Pal oder im Lastschriftverfahren. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren erfolgt die Zahlung per Einzug von dem seitens des Kunden angegebenen Bankkonto auf Grundlage der durch den Kunden erteilten Einzugsermächtigung. Die Kontobelastung erfolgt unmittelbar nach Erhalt der Rechnung. Die Frist für Ihre Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf zwei Tage verkürzt. Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von seitens des Kunden falsch übermittelten Daten der Bankverbindung entstehen, hat der Kunde zu tragen.
(4) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die VENEKO, sofern sie dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat und die Sperrung angekündigt hat, nach Ablauf der Nachfrist berechtigt, das Benutzerkonto des Kunden zu sperren. Die Sperrung darf nicht erfolgen, wenn sie unangemessen und/oder dem Kunden nicht zumutbar ist. Die sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte der VENEKO im Falle von Zahlungsverzug des Kunden bleiben unberührt.
(5) Der Kunde kann gegen Forderungen der VENEKO nur mit unbestrittenen, von der VENEKO anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
10. Vertragsgestaltung und Speicherung
Der Vertragstext und die Abtretungserklärung, einschließlich dieser AGB wird von der VENEKO gespeichert und dem Kunden per E-Mail zugesandt.
Je nach Produkt kann der Kunde die jeweilige Leistung (beispielsweise: sein digitales Postfach) jederzeit in seinem persönlichen Benutzerkonto einsehen.
11. Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten des Kunden
Der Kunde wird VENEKO alle zur Erbringung der vom Kunden beauftragten VENEKO Produkte erforderlichen Daten, die die VENEKO bei ihm angefordert hat (Daten zum Energieverbrauch wie z.B. Rechnungs- und Vertragsdaten, Zählerdaten etc.) durch Hochladen in seinem Benutzerkonto zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass VENEKO diese Daten auch direkt von den Energielieferanten und Netzbetreibern anfordert.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er über seine bei der VENEKO hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere eine korrekte und funktionierende Email-Adresse jederzeit für Benachrichtigungen und Mitteilungen der VENEKO erreichbar ist. Er wird die VENEKO über eine Änderung der von ihm hinterlegten Kontaktdaten unverzüglich informieren.
Der Kunde wird es während eines bestehenden Experten-Service-Premium Vertrages unterlassen, eigenständig oder durch Dritte Verträge zu kündigen, abzuschließen oder zu ändern, die Lieferstellen betreffen, mit deren Verwaltung und Optimierung er die VENEKO beauftragt hat.
12. Haftung und Schadenersatz
Die VENEKO haftet für entstandene Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VENEKO, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der VENEKO auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
Ein darüberhinausgehender Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13. Kundenservice / Informationen für Verbraucher nach dem VSBG und der VO (EU) 524/2013
Bei Fragen und Beschwerden nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns Montag – Freitag zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr unter Tel: +49 (0) 30 40 36 42 44 0, Fax: +49 (0 30 40 36 42 44 9, E-Mail: [email protected]
Informationen für Verbraucher nach dem VSBG und der VO (EU) 524/2013:
Als Anbieter von Online-Dienstleistungsverträgen ist VENEKO verpflichtet, Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese Plattform erreichen Sie unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr. VENEKO nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil.
14. Datenschutz
Die Bestimmungen der DSGVO werden von der VENEKO eingehalten. Nähere Hinweise zur Datenverarbeitung durch VENEKO entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (https://veneko.de/datenschutz/).
15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die VENEKO behält sich bei den Produkten „Experten-Service“ und  „Experten-Service-Premium“ vor, die AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und  die Änderung dem Kunden zugemutet werden kann, d.h. ihn nicht unangemessen benachteiligt. Eine Änderung kann dem Kunden insbesondere nicht zugemutet werden, wenn sie wesentliche Vertragsbestandteile (insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen) betrifft und sie daher Gegenstand eines Änderungsvertrages sein müsste.
Die VENEKO wird dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB, schriftlich oder per Email mitteilen. Wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser Frist von 6 Wochen schriftlich oder per Email widerspricht und die VENEKO den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat, werden die Änderungen wirksam. Die Frist für den Widerspruch beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung.
16. Rechtsordnung und Gerichtsstand
Auf diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der VENEKO findet unabhängig vom rechtlichen Grund ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen sowie unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. VENEKO ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
17. Widerrufsrecht
Kunden die Verbraucher sind steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VENEKO GmbH, Chausseestraße 131 B, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 40364244 0, Fax: +49 (0)30 40364244 9, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
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18. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: VENEKO GmbH, Chausseestraße 131 B, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 40364244 0, Fax: +49 (0)30 40364244 9, E-Mail: [email protected]
Widerrufsformular
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